FAQ

 FAQ

 Hier findest du alle Infos rund um deine Miete
  • Vertraulicher Umgang mit persönlichen Angaben:

    Auf den vertraulichen Umgang mit deinen Daten legen wir größten Wert und halten uns dabei an alle gesetzlichen Vorgaben. Das betrifft sowohl Daten der konventionellen wie auch der digitalen Art.

  • Haftung bei Ordnungswidrigkeiten während Ihrer Mietzeit?

    Gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen haftest du als Fahrzeugmieter uneingeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehenden Kosten und Gebühren. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit geben wir deine Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.

  • Wird für die Bearbeitung der Strafzettel eine Aufwandspauschale berechnet?

    Wir berechnen gemäß den allgemeinen Vermietbedingungen an dich eine Aufwandspauschale von 15,- EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich zu unserem Schreiben erhätst du eine Kopie der Behördenanfrage.

  • Ist das Bußgeld in der Gebühr enthalten?

    Den Bescheid für das Bußgeld bekommst du direkt von den Behörden zugesandt. In unserem Schreiben ist nur die Aufwandspauschale enthalten. Die Kopie der Behördenanfrage, die du von uns bekommst, ist nur für Ihre Information gedacht.

  • Ich habe eine Anonymverfügung erhalten. Was ist das? Wie muss ich vorgehen?

    Eine Anonymverfügung ist eine Besonderheit in Österreich. Bei Ordnungswidrigkeiten hast du nach dem österreichischen Gesetz die Möglichkeit, den Strafzettel anonym zu bezahlen. In diesem Fall geben wir die Mieterdaten nicht an die Behörden weiter. Wir leiten die Anonymverfügung an den jeweiligen Mieter weiter. Bitte zahle diese fristgerecht an die österreichische Behörde, um weitere Anfragen zu vermeiden.

  • Wie kann ich feststellen, ob eine Ordnungswidrigkeit für meinen Mietvertrag vorliegt?

    Wenn du dir unsicher bist, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kontaktiere  uns einfach per info@mietzentrum-wor.de.

  • Ich habe die Mietgebühr bezahlt, aber die Ordnungswidrigkeit nicht verursacht. Muss ich die Strafe trotzdem bezahlen?

    In diesem Falle kontaktierst du bitte die Behörde und gibst an, dass der Mieternamen vom Fahrernamen abweicht. Dabei ist es irrelevant, wer diese Überweisung vornimmt. Ein gesondertes Schreiben an den tatsächlichen Verursacher wird nicht verschickt.

  • Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen/das Fahrzeug war nie am Tatort. An wen muss ich mich wenden?

    Bitte lege bei der zuständigen Behörde Einspruch ein.

  • Wird die Gebühr der Mehrkilometer oder Schäden direkt auf meiner Kreditkarte belastet?

    Für die Mehrkilometer oder für Schäden lassen wir dir eine separate Rechnung zukommen. Anschließend wird die Bezahlung fällig (abhängig von deiner gewünschten Zahlungsart).

  • Sind Fahrten ins Ausland erlaubt?

    Fahrten nach Österreich oder in die Schweiz sind gestattet. Bei Fahrten in andere Länder ist vorab immer eine schriftliche Genehmigung bei uns einzuholen.

  • Muss ich bei Fahrten ins Ausland etwas Besonderes beachten?

    Bei Fahrten ins Ausland erkundige dich bitte vor der Einreise über Besonderheiten im Straßenverkehr.


    Auch hier gilt die uneingeschränkte Haftung des Mieters bei Ordnungswidrigkeiten und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern, Maut- und Straßennutzungsgebühren. Diese sind nicht in unserem Paket enthalten und müssen vom Mieter bezahlt werden.


  • Ich habe eine Rechnung für eine Ersatzmaut erhalten. Was ist das? Wie muss ich weiter vorgehen?

    Das Fahrzeug wurde während deiner Miete in Österreich auf mautpflichtigen Straßen ohne gültigen Mautnachweis genutzt.


    Jede mautpflichtige Straße ist mit Hinweisschildern versehen, welche über die Mautpflicht informieren. Gemäß dem österreichischen Mautgesetz §19 Abs. 4 sind wir als Halter verpflichtet, diese Gebühr zu entrichten. Im Falle einer ausbleibenden Zahlung wird ein Verfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.


    Wenn du die notwendigen Unterlagen bei der ASFINAG nicht nachreichst, stellt die ASFINAG Maut Service GmbH uns ebenfalls die Ersatzmaut in Rechnung. Beim Entrichten der Mautgebühr wurdest du darauf hingewiesen, dass du den Fahrzeugschein, welcher sich im Fahrzeug befindet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die ASFINAG Maut Service GmbH senden musst.


  • Was mache ich im Falle eines Schadens?

    Gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bist du dazu verpflichtet, jegliche Schäden an deinem Mietfahrzeug oder an anderen beteiligten Fahrzeugen unverzüglich der Polizei zu melden. Zusätzlich muss eine Meldung an uns erfolgen.

  • Habe ich eine Vollkaskoversicherung bei meinem Mietfahrzeug?

    Bei Abschluss eines Mietvertrages bieten wir dir eine vertragliche Haftungsfreistellung an. Diese beschränkt die Haftung und somit Schadensersatzansprüche aus Unfallereignissen auf den vereinbarten Selbstbehalt und orientiert sich am Leitbild der Kfz-Kaskoversicherung (Voll- und Teilkaskoversicherung).

  • Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung?

    Im Schadensfall beträgt deine Selbstbeteiligung / dein Selbstbehalt 1.000,- EURO.

  • Wie kann ich herausfinden, ob mein Mietfahrzeug Vorschäden hat?

    Etwaige Vorschäden werden bereits im Mietvertrag festgehalten. Zusätzlich wird bei der Fahrzeugübergabe ein Protokoll angefertigt, in dem sämtliche Vorschäden dokumentiert werden. Dieses muss von dir und von uns unterzeichnet werden.

  • Was deckt die Versicherung ab?

    Gemäß unseren allgemeinen Vermietbedingungen ist das Fahrzeug entsprechend der Festlegung auf der Vorderseite des Mietvertrages versichert. Nicht beinhaltet sind folgende Bestandteile: Scheiben/Glas, Reifen, Felgen, Verdeck, Polsterung, Sitze, Antenne, Getriebe, Radio, CD-Player, CD-Wechsler, Navigationssystem, usw.

  • Beinhaltet meine Kreditkarte eine Versicherung für mein Mietfahrzeug?

    Hier kommt es auf die Konditionen deines Kreditkartenvertrages an. Einige Kreditkarteninstitute bieten ebenfalls Haftungsfreistellungen an, die in der jeweiligen Gebühr enthalten sind. Bitte setze dich sich hierfür mit deinem Kreditkartenanbieter in Verbindung.

  • Kann das Mietzentrum-WOR den Schadenersatzanspruch direkt mit meiner Kreditkartenversicherung abrechnen?

    Wir bemühen uns, die Abwicklung korrekt und unkompliziert durchzuführen. Leider ist es uns aufgrund von rechtlichen Vorgaben nicht gestattet, den Schadenersatzanspruch an deine Kreditkartenversicherung zu berechnen, da du unser Vertragspartner bist.

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